Confirmed Opt-in


Diese E-Mail enthält Information über die Art des angeforderten Dienstes sowie eine gut gekennzeichnete Möglichkeit, die Zustimmung zum Erhalt des Newsletters bzw. die Teilnahme am Dienst zu widerrufen. Die Bestätigungsmail sollte werbefrei sein, um die Gefahr einer unzumutbaren Belästigung bei solchen Empfängern zu minimieren, die sich nicht eingetragen haben. Deutsche Gerichte erkennen das Confirmed Opt-in genauso wenig an wie das Single Opt-in. Einzig durch das Double Opt-in lässt sich eine Werbeeinwilligung nachweisen. (Hinweis: Mitunter findet sich auch die Bezeichnung Confirmed Opt-in als Synonym für Double Opt-in - etwa bei Spamhaus.)